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Solide Finanzpolitik

Niedrigste Verschuldung aller Bundesländer

Sachsen weist im Landesvergleich die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung auf. Mit nur 2.000 Euro Schulden pro Einwohner weist Sachsen nicht nur die geringste Verschuldung aller deutschen Flächenländer auf, sondern verzeichnet auch im Vergleich zum Vorjahr einen signifikanten Rückgang der Pro-Kopf-Verschuldung um 100 Euro. (Quelle: Statista)

Schulden der Länder und Gemeinden je Einwohner 2023 in EUR
Land Schulden
Sachsen 2.115
Bayern 2.481
Baden-Württemberg 4.784
Mecklenburg-Vorpommern 5.619 EUR
Thüringen 8.178 EUR
Brandenburg 8.190
Hessen 8.563
Rheinland-Pfalz 9.613
Niedersachsen 9.635
Sachsen-Anhalt 11.992
Schleswig-Holstein 12.279
Nordrhein-Westfalen 12.939
Saarland 16.056
Berlin 17.149
Hamburg 17.868
Bremen 32.793

Rekordvolumen für den sächsischen Doppelhaushalt 2023/2024

Im Dezember 2022 hat der Sächsische Landtag den Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 verabschiedet. Mit einem Umfang von über 49 Milliarden Euro ist dieser Haushalt der umfangreichste, den der Freistaat Sachsen bisher aufgestellt hat. Er gewährleistet, dass entscheidende Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kultur sowie gesellschaftliche und umweltbezogene Belange energisch vorangetrieben werden. Darüber hinaus wird die Innere Sicherheit weiter gestärkt. Die Investitionen in den ländlichen Raum werden fortgesetzt und der Ausbau der Infrastruktur sowie die Digitalisierung mit Nachdruck vorangetrieben. (Quelle: Sächsischer Doppelhaushalt 2023/2024)

Entwicklung des Haushaltsvolumens in Mio. EUR
Jahr Haushaltsvolumen
Soll 2017 18.581
Soll 2018 18.946
Soll 2019 20.241
Soll 2020 20.922
Soll 2021 21.339
Soll 2022 21.841
Soll 2023 24.261
Soll 2024 25.083

Deutscher Spitzenwert bei öffentlichen Investitionen

Der Freistaat gehört zu den dynamischsten Bundesländern. Mit hohen Investitionen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene bleibt Sachsen im bundesweiten Vergleich führend. Die geplanten Investitionsquoten des Freistaats betragen für 2023 insgesamt 17,5 Prozent. Für das Jahr 2024 sind es 16,8 Prozent. (Quelle: Sächsischer Doppelhaushalt 2023/2024)

Investitionsquote der Bundesländer 2019 in %
Bundesland Investitionsquote
Berlin 10,4
Brandenburg 17,1
Mecklenburg-Vorpommern 18,0
Sachsen 14,9
Sachsen-Anhalt 14,5
Thüringen 14,3
Baden-Württemberg 8,8
Bayern 11,8
Bremen 10,3
Hamburg 10,6
Hessen 7,0
Niedersachsen 5,0
Nordrhein-Westfalen 10,9
Rheinland-Pfalz 5,8
Saarland 9,2
Schleswig-Holstein 11,4

Moderne Gesundheitsinfrastruktur

Landarztquote zur Sicherung der Gesundheitsvorsorge im ländlichen Raum © Adobe Stock | Robert Kneschke

Für das Jahr 2023 hat der Freistaat Sachsen 391 Millionen Euro für die medizinische Versorgung und das öffentliche Gesundheitswesen im Haushalt eingeplant. Dies umfasst Investitionen in Krankenhäuser, Präventionsprogramme, Förderung der öffentlichen Gesundheitsdienste und Unterstützung für medizinische Einrichtungen.

Sachsen setzt sich aktiv für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum ein und hat eine Landarztquote eingeführt. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, junge Mediziner für die Arbeit in unterversorgten Gebieten zu gewinnen. Kandidaten, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung für mindestens zehn Jahre als Landärzte zu praktizieren, können außerhalb des Numerus Clausus ein Medizinstudium aufnehmen. Für die 40 Studienplätze im Wintersemester 2022/23 gab es 67 Bewerber. (Quelle: Sächsischer Doppelhaushalt 2023/2024)

Kommunale Finanzausstattung auf Rekordniveau

Die kommunale Finanzausstattung in Sachsen für die Jahre 2023 und 2024 sieht eine deutliche Erhöhung der Mittel vor. Basierend auf der letzten Steuerschätzung steigt die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen im Jahr 2023 um etwa 460 Millionen Euro auf über 4,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 kommen weitere circa 455 Millionen Euro hinzu. Insgesamt 4,5 Milliarden Euro werden angestrebt. In Anbetracht der wirtschaftlichen und finanziellen Unsicherheiten wird aus dem Rahmen des Jahres 2024 eine Vorsorgerücklage von 300 Millionen Euro gebildet. So sollen potenzielle Risiken abgefedert werden.

Des Weiteren wurde eine bedeutende Änderung bei der Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus erzielt. Diese wird zukünftig aus Kommunalbudgets finanziert und von den Landkreisen und kreisfreien Städten verwaltet. Ab 2023 stehen dafür jährlich 115 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Veränderungen unterstreichen die Bestrebungen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die Verantwortlichkeit der Kommunen zu erhöhen. (Quelle: Sächsischer Doppelhaushalt 2023/2024)

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