Lebenswerte Städte und Dörfer
LEADER unterstützen Entscheidungen vor Ort
Der Freistaat Sachsen setzt bei der Förderung der ländlichen Entwicklung wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip. In der Förderperiode 2014–2020 wurde der LEADER-Ansatz in Sachsen nahezu flächendeckend im ländlichen Raum umgesetzt. Die sächsischen LEADER-Gebiete haben die Vorteile eigenständiger Strategien zur Projekt- und Fördermittelgestaltung effektiv genutzt. Diese eigenverantwortliche Umsetzung regionaler Strategien wird auch in der neuen Förderperiode 2023-2027 fortgesetzt. Die Anerkennung der Strategien ist auch eine Bestätigung für die lokalen Aktionsgruppen und die LEADER-Gebiete. (Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung)
Starke Förderung zur Modernisierung sächsischer Bildungseinrichtungen
Sachsen investiert weiter in seine Bildungseinrichtungen. Bis 2024 sind 300 Millionen Euro für die Sanierung und den Neubau von Kindertagesstätten und Schulen vorgesehen. Das sind rund 90 Millionen Euro mehr als bisher. Davon sind 123 Millionen Euro speziell für Kitas und Schulen in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz vorgesehen. (Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus)
Bezahlbare Wohnräume
Die Wohnraumförderung des Freistatt Sachsen umfasst drei Förderrichtlinien: »Familienwohnen«, »preisgünstiger Mietwohnraum« und »gebundener Mietwohnraum«. Die neue Wohnraumförderung unterstützt die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Stadt und Land mit insgesamt 167 Millionen Euro jährlich. Auch die Eigentumsförderung für Familien wurde verbessert und ausgebaut. Neu ist das Programm »Jung kauft Alt«. Damit können Familien, die einen Altbau kaufen und sanieren, einen Darlehensbonus von 50.000 Euro erhalten. Mit der neuen Richtlinie »preisgünstiger Mietwohnraum« führt der Freistaat zudem die Förderung der Sanierung von bezahlbaren Sozialwohnungen außerhalb der Großstädte ein. (Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung)
Sicherung der ärztlichen Versorgung
In Sachsen wurde eine Landarztquote eingeführt, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern. Mit dem neuen Gesetz sollen Medizinstudenten gewonnen werden, die sich verpflichten, nach dem Studium mindestens zehn Jahre als Hausarzt in unterversorgten Gebieten zu arbeiten. Dazu werden Studienplätze außerhalb des Numerus clausus angeboten. Für die 40 Studienplätze zum Wintersemester 2022/23 gab es 67 Bewerbungen.
Darüber hinaus hat Sachsen die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen bereits vor einer bundesweiten Regelung umgesetzt. Das entlastet bis zu 4.000 Auszubildende und erleichtert den Einstieg in Berufe wie Physiotherapie oder Logopädie. Ziel ist es, die Versorgung mit qualifizierten Fachkräften im Gesundheitswesen zu sichern und die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung zu erhalten. (Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt)
Modernisierung der digitalen Infrastruktur
Sachsen setzt den Ausbau des Glasfasernetzes fort und modernisiert damit die digitale Infrastruktur im Freistaat. In das bisherige Glasfaserprogramm sind bereits über 730 Millionen Euro Landesmittel geflossen, die durch fast 1,32 Milliarden Euro Bundesmittel ergänzt wurden.
Bisher haben rund zwei Drittel der sächsischen Projekte die Vergabeverfahren abgeschlossen und mit dem Ausbau begonnen. Seit 2019 konnten bereits rund 250.000 Haushalte sowie wichtige öffentliche Einrichtungen und Unternehmen an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Rund 320.000 Haushalte profitieren bereits von einem Breitbandzugang mit mindestens 100 Mbit/s. (Quelle: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr)
Landesprogramm zum demografischen Wandel
Das Landesprogramm »Demografie« des Freistaates Sachsen fördert das Engagement von Kommunen, gemeinnützigen Organisationen und anderen kreativen Kräften, die Projekte zur positiven Gestaltung des demografischen Wandels umsetzen. Das Landesprogramm unterstützt seit 2007 lokale Akteure in der Bewältigung demografischer Herausforderungen, vor allem in ländlichen Regionen mit Bevölkerungsrückgang und Überalterung. Bislang wurden landesweit etwa 250 innovative Projekte gefördert mit einem Gesamtvolumen von über zehn Millionen Euro. Schwerpunkte der Projekte sind generationenübergreifende, bürgerschaftliche Initiativen sowie Strategieentwicklung, Vernetzung und Kommunikation. (Quelle: Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei)
Sozialer Wohnungsbau
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird deutlich erhöht. Mit der am 17. Januar 2023 beschlossenen Änderung der Richtlinie zur Förderung von gebundenem Mietwohnraum wird die Förderung des sozialen Wohnungsbaus intensiviert. Für das Jahr 2023 stehen rund 46 Millionen Euro und für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung, die durch Landesmittel ergänzt werden. Insgesamt sind im Doppelhaushalt 2023/2024 rund 140 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen vorgesehen. (Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staasministeriums für Regionalentwicklung)
Hohe Investitionen in kommunalen Staatsstraßenbau
Für den Straßenbau in Sachsen sind erhebliche Investitionen geplant. Die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen erhalten eigenständige Regionalbudgets für den Straßenbau. Für die Jahre 2023 und 2024 sind für den kommunalen Straßenbau jeweils 115 Millionen Euro vorgesehen. (Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr)